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netNewsLetter: Nur 26 % lesen Software-Lizenzbedingungen

Exklusiv-Umfrage enthüllt die blinde Akzeptanz


netNewsLetter
Dank Internet und schnellen Einwahlverbindungen ist es heute kein Problem mehr, sich Software aller Art auf den Rechner zu kopieren. Aber noch schneller als die Software geladen wurde, werden die Lizenzvereinbarungen überlesen und gedankenlos akzeptiert.

Das renommierte Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid hat im Auftrag des netNewsletters eine repräsentative Exklusiv-Umfrage durchgeführt und herausgefunden, dass lediglich 26 Prozent der Befragten die Software-Lizenzbedingungen gründlicher oder vollständig durchlesen. Was aber noch viel erschreckender ist: Gerade einmal 12 Prozent lesen die Vereinbarungen bis zum Schluss (also wirklich komplett!), so Frank Wagner, verantwortlich für die Onlineaktivitäten bei TNS Emnid.

Diese Zahl ist niedrig, wundert aber bei den umfangreichen und mit juristischem "Gefachsimpel" vollgestopften Texten kaum jemanden. Das ergibt eine Menge an arglos weggeklickten, aber dennoch rechtsverbindlichen Verträgen: In den vergangenen zwölf Monaten haben 91 Prozent der Befragten zu Hause Software installiert, im Büro waren es immerhin noch 39 Prozent.

Auf Webseiten verhalten sich die Internetnutzer dagegen vorsichtiger: 81 Prozent lesen die Datenschutzerklärungen vollständig oder zumindest teilweise, bei den Online-Shopping-AGBs sind es sogar 85 Prozent. Das liegt daran, dass dem Internet weniger Vertrauen entgegengebracht wird, weiß Frank Wagner. Wer Software im Laden kauft, hat in der Regel eine Packung, eine CD-ROM und wenn er Glück hat, auch noch ein Handbuch. Das bilde eine bessere Vertrauensbasis. Männer und Frauen verhalten sich auf diesem Gebiet sehr ähnlich und auch der Altersunterschied spielt kaum eine Rolle - das Gottvertrauen in die AGBs ist also bei allen Benutzern gleichermaßen groß.

[Vorabmeldung aus Ausgabe 45/02 des AME netNewsLetter]

Der "netNewsLetter" ist ein kostenloser Service der AignerMEDIA (AME) GmbH und bietet ein wöchentliches Update aller "Online-Themen". Der Abdruck ist - nur mit Quellenangabe - erlaubt!
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